Grundrenten aus dem OEG zählen NICHT zu anrechenbarem Einkommen, wenn man Leistungen wie Hartz 4 oder Grundsicherung bezieht. Ein ganz fuchsiges Jobcenter war aber der Meinung, dass Zinsen, die zusätzlich zu einer Nachzahlung beim OEG ausgezahlt werden, angerechnet werden dürften.... weiterlesen →