Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat das Bundesfamilienministerium, das für den Form das ergänzende Hilfesystem verantwortlich ist mit einem Beschluss aufgefordert, spätestens zum 1 Januar 2025 alle Haushaltsrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Dementsprechend wurde der Fonds das ergänzende Hilfesystem mit dem Beginn des Jahres 2025 neu aufgestellt. Daraus ergibt sich die Änderung bei der Bearbeitung von Vorauszahlungsanträgen..

Aus haushaltsrechtlichen Gründen dürfen die Sachbearbeiter aus dem Fonds, beziehungsweise im Ergänzenden Hilfesystem keine Vorauszahlungen mehr gewähren.

Es stehen nur noch 2 Auszahlungswege zur Verfügung:
1) Vorlage der Rechnung und Auszahlung an Dich
2) Vorlage der Rechnung und Auszahlung direkt an die leistungserbringende Person/ Firma

Sämtliche noch offenen Vorauszahlungsanträge aus 2024 sind davon ebenfalls betroffen.

Ich persönlich finde das zum K***, denn wer von uns hat schon das Geld für kleinere oder größere Anschaffungen unterm Kopfkissen, um nun selber in Vorleistung zu gehen, um z.B. Autos, Bikes, Betten oder Assistenzhunde zu bezahlen.

Und nicht jeder Händler, Züchter, Tierarzt, Privatverkäufer, etc. ist scharf darauf, wochenlang oder gar Monate auf die Zahlung zu warten von einem Fonds, von dem sie wahrscheinlich noch nie gehört haben bis zu dem Moment, wo Du ihnen erklären musst, was das ist und wie das läuft.

Abgesehen davon fände ich es nicht so prickelnd, mich vor jemand Fremden outen zu müssen, wenn ich z.B. einen teureren Artikel über Kleinanzeigen kaufen möchte oder im Media Markt ein Laptop kaufen will.

Ich sehe schon, dass sich noch mehr Betroffene verschulden für die Anschaffung der genehmigten Leistungen. Bisher passiert das schon vereinzelt, wenn z.B. ein Angebot zeitlich begrenzt ist oder der Artikel nicht immer zur Verfügung steht.

Keine Ahnung, was die sich da oben mal wieder dabei denken…

Ich empfinde das als realitätsfern und vor allem als weitere Begrenzung der Fondsleistungen, denn viele Betroffene werden jetzt eher auf einige Leistungen verzichten, weil es für sie nicht umsetzbar ist, für die Anschaffung in Vorkasse zu gehen.
Die erste Beschränkung hatten wir ja schon, als beschlossen wurde im Sommer 2024, dass für neue Bewilligungen, Änderungs- und Ergänzungsanträge ein „Countdown von <36 Monaten für die Inanspruchnahme der Gelder gilt.

Genervte Grüße

Rapunzel