Es ist kaum zu fassen, was gerade passiert ist – und doch ist es Realität: Der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) wurde für Erstanträge geschlossen – und zwar rückwirkend zum 18. März2025, ohne dass Betroffene oder Fachstellen im Vorfeld verlässlich und klar darüber informiert wurden. Das zuständige Ministerium veröffentlichte erst am 24.Juni eine vage Prognose, dass „der finale Annahmestopp vermutlich rückwirkend zum 18.03.25“ gelten werde – ein Datum, das zu diesem Zeitpunkt bereits drei Monate in der Vergangenheit lag.

Was das bedeutet?

➡️ Betroffene, deren Antrag nach dem 18. März in der Geschäftsstelle eingegangen sind, müssen bibbern, ob sich das Prognoseszenario noch verschiebt.
➡️ Betroffene, die noch keinen Antrag gestellt hatten, haben keine Chance mehr auf Unterstützung durch den Fonds.
➡️ Und das, ohne rechtzeitig offiziell gewarnt worden zu sein – ohne Möglichkeit, sich vorzubereiten, beraten zu lassen, oder wichtige Unterlagen einzureichen.

Für viele ist das ein Schlag ins Gesicht. Auch für uns als Opferhilfe.
Wir haben uns seit Bekanntgabe des Toreschluss für Erstanträge den Hintern aufgerissen, um noch mögliche Betroffenene ausfindig zu machen und ihnen bei der Antragstellung zu helfen. Das war jetzt für die letzten Monate alles umsonst und wir schämen uns, dass wir den Betroffenen jetzt nichts tröstliches sagen können, ausser: „Es tut uns leid!“

Viele Überlebende sexualisierter Gewalt haben Jahre – manchmal Jahrzehnte – gebraucht, um überhaupt über Anträge wie diesen nachdenken zu können. Wer jetzt knapp zu spät kommt, hat oft keinen Plan B. Das ohnehin fragile Vertrauen in das Hilfesystem wird damit massiv beschädigt.

Wie kann ein Hilfefonds, der sich an zutiefst traumatisierte Menschen richtet, auf so intransparente Weise ein solches Türchen schließen – kommentarlos, rückwirkend und ohne Perspektive?

Dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nicht einmal in der Lage oder willens war, den finalen Antragsstopp rechtzeitig zu kommunizieren, ist nicht nur ein verwaltungstechnisches Versagen. welches juristisch geprüft werden sollte. Es ist eine moralische Bankrotterklärung gegenüber denen, für die der FSM einst geschaffen wurde.


Was wir jetzt brauchen:

  • Klare Informationen für alle Betroffenen, die jetzt in der Luft hängen.
  • Unbürokratische Übergangslösungen für Härtefälle.
  • Druck auf das Ministerium, damit wenigstens die Nachfrist-Regelungen für Änderungsanträge oder Ergänzungsanträge transparent und fair bleiben.
  • Und vor allem: Öffentliche Aufmerksamkeit für diese stille, rückwirkende Schließung eines wichtigen Hilfsangebots.

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