Es gibt 3 Stolpersteine im OEG Verfahren:1. Die Glaubwürdigkeit, dass man Opfer einer Straftat wurde2. Tatzeitraum und Tatort bestimmen, nach welchem Recht über den Antrag entschieden wird3. Straftatunabhängige Vor- oder Nachschäden, die den GdS absenken Glaubwürdigkeit ist so ein ätzendes... weiterlesen →
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