Die letzten Wochen war ich damit beschäftigt, einen Fragebogen zum Thema OEG zu entwickeln.
Da ich grade selber in meinem Klageverfahren zum Buhmann gemacht werde von meinem Versorgungsamt, da sie mir vorwerfen, ich hätte Fehler in Klinikberichten nicht einfach korrigiert, obwohl das Versorgungsamt mich zu keiner Zeit dazu aufgefordert hat, eigentlich in der gesetzlichen Ermittlungspflicht sind, brauche ich Ablenkung.
Ich bin wütend und frustriert. Ich muss was tun…darum gibts ne große Umfrage.
Die verhaltenen Reaktionen der Öffentlichkeit auf den OEG Report vom Weißen Ring und die mauen Antworten der Landtage auf die bundesweiten Petitionen zur Errichtung unabhängiger Monitoring- und Opferbeschwerdestellen und auch das Nichtwissen ganz oben in Berlin zeigen, dass wir noch einen langen Weg vor uns haben, bis das OEG fair und wertschätzend angewendet wird.
Es bestätigen sich einfach alle gegenseitig, dass alles gut läuft…und dann ist es auch gut. Uns hört eben niemand zu.
Der Fachtag in Berlin diente der Vorbereitung einer gemeinsamen Fachkonferenz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, die am 11. und 12. Mai 2023 unter dem Titel „Das neue Soziale Entschädigungsrecht – Besonderheiten für ein betroffenenzentriertes Verfahren bei sexualisierter Gewalt und Ausbeutung“ stattfinden wird. Dort sollen Eckpfeiler für die Ausgestaltung des neuen Entschädigungsrechts diskutiert werden.
Leider gibt es viel zu wenig Unterstützung in Politik und Gesellschaft zu Themen des Opferschutzes und der Opferentschädigung im Nachgang.
Also wenn die es nicht machen, müssen wir wieder selber ran!
Darum gibts jetzt diese Umfrage von einer Betroffenen für Betroffene!
Es ist nämlich gar nichts gut im Antragsverfahren für das OEG.
Mir reicht diese Unwissenheit und Ignoranz.
NRW hat z.B. hinter verschlossenen Türen die Petitionen, also auch meine, abgeschmettert mit dem Hinweis, den Opfern würde ja der Rechtsweg offenstehen, wenn was nicht passt. Eine Aneinanderreihung von Textbausteinen, mehr waren unsere Betroffenen- Petitionen, in denen wir unsere schlimmen Erfahrungen mit dem OEG beschrieben haben, nicht wert.
Mich hat das extremst verletzt.
Die Umfrage soll nun unter anderem aufzeigen, dass der Rechtsweg schwer ist, die einzelnen Verfahrenschritte langwierig sind und die Umsetzung des OEG (zukünftig SER) noch sehr viel Verbesserungspotential hat.
Und dafür brauche ich Euch!!!!
Ich brauche so viele Teilnehmer wie möglich, um aufzuzeigen, wie Betroffene bei bestimmten Konstellationen auf der Strecke bleiben im Verfahren…
Dass es nicht nur Einzelfälle sind, sondern ein strukturelles Problem in den Ämtern besteht.
Ingo Fock, Vorsitzender vom Verein gegen-Missbrauch e.V, hat sich spontan bereit erklärt, die Kosten für diese Umfrage zu tragen.
Die ersten Ergebnisse werden dann auf der Fachtagung am 11. und 12. Mai im Ministerium für Soziales in Berlin zum neuen Entschädigungsrecht mit eingebracht werden.
Also bitte beteiligt Euch daran, damit wir aussagekräftige Ergebnisse aufgrund einer hohen Teilnehmerzahl bekommen.
Laufen wird diese Umfrage vorerst bis wir genug Teilnehmer für ein aussagekräftiges Ergebnis haben.
Also bitte schnell teilnehmen und teilen, teilen teilen…..!
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Hier gehts lang…. zur Umfrage

7. Februar 2024 at 23:20
Ich habe auch noch was Interessantes gefunden!
Oftmals dauern ja die Anträge bei OEG Jahreeee!
In meinem Fall 2017 der Antrag gestellt und jetzt 2023 bewilligt. Jedoch für den kompletten Zeitraum hat das Sozialamt das Geld zurückgefordert! Rechtens wären unter den Ämtern aber nur 4 Jahre rückwirkend sagt das Gesetz.
Wenn ich richtig lese.
In dem Falle ist es ja wie eine Überzahlung.
Auch hier ist man im Nachteil, das OEG so langwierig ist !!
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7. Februar 2024 at 23:27
Die rechtliche Grundlage für die Verjährung von Erstattungen zwischen Behörden untereinander ist im § 113 SGB X geregelt.
Auch hier ist man im Nachteil durch die langwierige Behördenarbeit !
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