Morgen geht Tatjana, meine Gründungspartnerin von „Kein Einzelfall“ bei Instagram um 18 Uhr das erste mal live.
Wir wurden von der Bundesinitiative Frauen für Gewaltschutz als Verein eingeladen, unsere zukünftige Vereinsarbeit vorzustellen ❤️
Bei Insta heißt der Vereinsaccount übrigens keineinzelfall_opferhilfe
Wir freuen uns auf jeden von Euch❤️
Rapunzel

6. Oktober 2024 at 13:08
Emotionale Gewalt im Elternhaus kennt kein Geschlecht. Weder von der Opferseite noch von der Täterseite.
Die Antwort habe ich vom Auswärtigen Amt (Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe) bekommen:
„Wir haben uns einmal mit der Frage der „emotionalen Gewalt“ beschäftigt, die Sie völlig zu Recht als ein wichtiges Anliegen darstellen. Allerdings scheint es, also wäre emotionale Gewalt gegen Kinder bereits jetzt von grundlegenden menschenrechtlichen Normen erfasst und bedarf daher aus unserer Sicht nicht noch einer gesonderten Aufnahme in die Menschenrechte.
Zum Verbot von emotionaler/psychologischer Gewalt gegen Kinder hat die UN eindeutig Stellung bezogen, klar unter den Gewaltbegriff gefasst und diese mit sexueller Gewalt gleichgestellt. Nachfolgend einige Beispiele:
LikeLike